die MängelrügePl.: MängelrügenB1-B2
Eine formelle schriftliche Mitteilung, in der der Auftraggeber dem Auftragnehmer Mängel an der Bauleistung mitteilt.
„Die Mängelrüge muss innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden, sonst verfallen die Ansprüche.“
die GewährleistungsfristPl.: GewährleistungsfristenB1-B2
Der festgelegte Zeitraum (meist 5 Jahre für Bau), in dem der Auftragnehmer für Mängel haftet.
„Die Gewährleistungsfrist für das Einfamilienhaus beträgt fünf Jahre nach Fertigstellung.“
die NachbesserungPl.: NachbesserungenB1
Die Beseitigung von Mängeln an einem Bauwerk durch erneute oder zusätzliche Arbeiten des Auftragnehmers.
„Die Nachbesserung der fehlerhaften Elektroinstallation muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.“
der BaumangelPl.: BaumängelB1-B2
Ein Fehler oder eine Abweichung von den vertraglich vereinbarten Leistungen im Bauprozess.
„Der Baumangel an der Estrichoberfläche wird durch Schleifen behoben.“
die GewährleistungPl.: GewährleistungenB1
Die rechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für mangelfreie Arbeit zu garantieren.
„Die Gewährleistung für die Dachabdichtung ist auf zehn Jahre erweitert worden.“
die MängelbeschreibungPl.: MängelbeschreibungenB1-B2
Eine genaue schriftliche Darstellung von Art, Umfang und Lage der Mängel an einem Bauwerk.
„Die Mängelbeschreibung im Abnahmeprotokoll umfasst drei Seiten mit Fotos und Messwerten.“
die NacherfüllungPl.: NacherfüllungenB2
Das Erfüllen von vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer, die ursprünglich nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.
„Der Auftragnehmer muss durch Nacherfüllung die Fenster abdichten, die nicht dicht sind.“
die ReparaturPl.: ReparaturenB1
Das Ausbessern oder Instandsetzen von beschädigten oder fehlerhaften Bauteilen.
„Die Reparatur des gebrochenen Fensters wird von der Glaserei durchgeführt.“
das UmtauschrechtPl.: UmtauschrechteB2
Das gesetzliche oder vertragliche Recht, fehlerhafte Waren oder Leistungen gegen mangelfreie auszutauschen.
„Das Umtauschrecht gilt nicht für gebrauchte Baumaterialien.“
die SchadensersatzforderungPl.: SchadensersatzforderungenB2
Ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung für Schäden, die durch mangelhafte Bauleistungen entstanden sind.
„Die Schadensersatzforderung wegen Wasserschäden beträgt 50.000 Euro.“
die MängelhaftungPl.: MängelhaftungenB2
Die rechtliche Verantwortung des Auftragnehmers für Mängel in seiner Bauleistung.
„Die Mängelhaftung erstreckt sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abnahme.“
die KostenbeteiligungPl.: KostenbeteiligungenB1-B2
Die Aufteilung der Kosten für eine Nachbesserung oder Reparatur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
„Die Kostenbeteiligung des Auftraggeber für die Nachbesserung wurde auf 30 Prozent festgelegt.“
die FristPl.: FristenB1
Ein zeitlicher Abschnitt, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung (z. B. Nachbesserung) durchgeführt werden muss.
„Die Frist zur Beseitigung des Mangels beträgt zwei Wochen nach Mängelrüge.“
die VertragsstrafePl.: VertragsstrafenB2
Eine im Bauvertrag vereinbarte Geldbuße, die bei Verzögerung oder Nichterfüllung fällig wird.
„Die Vertragsstrafe beträgt 0,5 Prozent der Bausumme pro Woche Verzögerung.“
der RücktrittPl.: RücktritteB2
Das Recht, einen Bauvertrag zu beenden, wenn der Auftragnehmer nicht erfüllt oder Mängel nicht beheben kann.
„Beim Rücktritt vom Vertrag muss der Auftraggeber bereits bezahlte Rechnungen erstatten.“
die NachtragsbestellungPl.: NachtragsbestellungenB1-B2
Ein zusätzliches Auftragsdokument für Arbeiten, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen.
„Die Nachtragsbestellung für die zusätzliche Wärmeisolierung wurde von beiden Seiten unterschrieben.“
die SchadensregulierungPl.: SchadensregulierungenB2
Das Verfahren, durch das Schäden bewertet und entschädigt werden.
„Die Schadensregulierung durch die Versicherung dauerte drei Monate.“
der HaftungsausschlussPl.: HaftungsausschlüsseB2
Eine vertragliche Bestimmung, durch die ein Unternehmen von der Verantwortung für bestimmte Fehler befreit wird.
„Der Haftungsausschluss gilt nicht für Mängel, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.“
die MangelnachbesserungPl.: MangelnachbesserungenB2
Eine Nachbesserung, die nicht vollständig oder nicht richtig ausgeführt wurde und daher nicht mangelfrei ist.
„Die Mangelnachbesserung der Putzfläche war Grund für weitere Verhandlungen.“
die SachverständigenprüfungPl.: SachverständigenprüfungenB2
Eine fachliche Überprüfung von Mängeln durch einen unabhängigen Experten bei Unstimmigkeiten.
„Bei der Sachverständigenprüfung wurde festgestellt, dass der Mangel tatsächlich vorhanden ist.“
Teste dich: 5 Fragen
Was bedeutet „die Reparatur“?
Was bedeutet „die Gewährleistung“?
Was bedeutet „die Schadensregulierung“?
Was bedeutet „die Mängelhaftung“?
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Was bedeutet „die Mängelrüge“?
- Eine formelle schriftliche Mitteilung, in der der Auftraggeber dem Auftragnehmer Mängel an der Bauleistung mitteilt.. Beispiel: „Die Mängelrüge muss innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden, sonst verfallen die Ansprüche.“
- Was bedeutet „die Gewährleistungsfrist“?
- Der festgelegte Zeitraum (meist 5 Jahre für Bau), in dem der Auftragnehmer für Mängel haftet.. Beispiel: „Die Gewährleistungsfrist für das Einfamilienhaus beträgt fünf Jahre nach Fertigstellung.“
- Was bedeutet „die Nachbesserung“?
- Die Beseitigung von Mängeln an einem Bauwerk durch erneute oder zusätzliche Arbeiten des Auftragnehmers.. Beispiel: „Die Nachbesserung der fehlerhaften Elektroinstallation muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.“