Bedeutung
- Ein Fehler oder eine Abweichung von den vertraglich vereinbarten Leistungen im Bauprozess.
- Fehler oder Mangelhaftigkeit in ausgeführten Bauarbeiten, der nicht dem Vertrag oder den Normen entspricht
Beispielsätze
- „Der Baumangel an der Estrichoberfläche wird durch Schleifen behoben.“
- „Der Baumangel wird im Abnahmeprotokoll dokumentiert und muss vom Auftragnehmer behoben werden.“
Ähnliche Wörter
- die Mängelrüge – Eine formelle schriftliche Mitteilung, in der der Auftraggeber dem Auftragnehmer Mängel an der Bauleistung mitteilt.
- die Gewährleistungsfrist – Der festgelegte Zeitraum (meist 5 Jahre für Bau), in dem der Auftragnehmer für Mängel haftet.
- die Mängelbeschreibung – Eine genaue schriftliche Darstellung von Art, Umfang und Lage der Mängel an einem Bauwerk.
- die Kostenbeteiligung – Die Aufteilung der Kosten für eine Nachbesserung oder Reparatur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
- die Nachtragsbestellung – Ein zusätzliches Auftragsdokument für Arbeiten, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen.
- die Nachbesserung – Die Beseitigung von Mängeln an einem Bauwerk durch erneute oder zusätzliche Arbeiten des Auftragnehmers.
- die Gewährleistung – Die rechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für mangelfreie Arbeit zu garantieren.
- die Nacherfüllung – Das Erfüllen von vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer, die ursprünglich nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.