BerufsDeutsch

die Gewährleistungsfrist

  • Artikel: die
  • Plural: Gewährleistungsfristen
  • Niveau B1-B2

Bedeutung

  • Der festgelegte Zeitraum (meist 5 Jahre für Bau), in dem der Auftragnehmer für Mängel haftet.
  • Gesetzlich festgelegte Zeit, in der der Verkäufer für Mängel an gekauften Produkten haftet, in Deutschland normalerweise 2 Jahre

Beispielsätze

  • „Die Gewährleistungsfrist für das Einfamilienhaus beträgt fünf Jahre nach Fertigstellung.“
  • „Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde die Heizungsanlage in Betrieb nimmt.“

Ähnliche Wörter

  • die Mängelrüge – Eine formelle schriftliche Mitteilung, in der der Auftraggeber dem Auftragnehmer Mängel an der Bauleistung mitteilt.
  • der Baumangel – Ein Fehler oder eine Abweichung von den vertraglich vereinbarten Leistungen im Bauprozess.
  • die Mängelbeschreibung – Eine genaue schriftliche Darstellung von Art, Umfang und Lage der Mängel an einem Bauwerk.
  • die Kostenbeteiligung – Die Aufteilung der Kosten für eine Nachbesserung oder Reparatur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
  • die Nachtragsbestellung – Ein zusätzliches Auftragsdokument für Arbeiten, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen.
  • die Nachbesserung – Die Beseitigung von Mängeln an einem Bauwerk durch erneute oder zusätzliche Arbeiten des Auftragnehmers.
  • die Gewährleistung – Die rechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für mangelfreie Arbeit zu garantieren.
  • die Nacherfüllung – Das Erfüllen von vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer, die ursprünglich nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.

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