Bedeutung
- Der Betrag, den ein gesetzlich versicherter Patient selbst für ein Medikament zahlen muss, auch wenn die Krankenkasse den Rest übernimmt.
- Ein zusätzlicher Betrag, den ein Patient neben dem Kassenanteil selbst zahlt.
Beispielsätze
- „Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro verschreibungspflichtiges Medikament.“
- „Für das Provisorium fällt eine kleine Zuzahlung an, die wir vorher erklären.“
Ähnliche Wörter
- das Kassenrezept – Ein amtliches Formular, auf dem ein Arzt Medikamente verschreibt, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
- das Privatrezept – Ein Rezept, bei dem der Patient die Kosten für das Medikament vollständig selbst trägt, ohne Erstattung durch eine Krankenkasse.
- die Retaxation – Die Ablehnung oder Kürzung der Kostenerstattung durch eine Krankenkasse, weil bei der Abgabe ein formaler Fehler gemacht wurde.
- die Krankenkasse – Die gesetzliche Versicherung, die medizinische Kosten für ihre Mitglieder übernimmt, einschließlich der meisten verschreibungspflichtigen Medikamente.
- der Festbetrag – Der maximale Betrag, den eine Krankenkasse für ein bestimmtes Medikament erstattet, unabhängig vom tatsächlichen Preis.
- der Rabattvertrag – Eine Vereinbarung zwischen einer Krankenkasse und einem Pharmaunternehmen, bei der die Kasse ein bestimmtes Präparat bevorzugt erstattet.
- die Kassenabrechnung – Das monatliche Einreichen aller abgegebenen Rezepte bei der Krankenkasse, damit die Apotheke die Kosten erstattet bekommt.
- die Sammelrechnung – Eine Rechnung, die mehrere Lieferungen oder Abgaben für einen bestimmten Zeitraum zusammenfasst.