BerufsDeutsch

der Urlaubstag

  • Artikel: der
  • Plural: Urlaubstage
  • Niveau B1-B2

Bedeutung

  • Ein einzelner Tag, an dem ein Mitarbeiter genehmigten bezahlten Urlaub hat.
  • ein Tag, an dem ein Arbeitnehmer von der Arbeit befreit ist und seinen Urlaub nehmen kann

Beispielsätze

  • „Gesetzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr.“
  • „Der Fahrer muss seinen Urlaubstag mindestens zwei Wochen im Voraus anmelden.“

Ähnliche Wörter

  • der Urlaubsantrag – Ein schriftliches Gesuch, mit dem ein Mitarbeiter Urlaubstage bei seinem Vorgesetzten beantragt.
  • die Arbeitszeit – Die täglich oder wöchentlich festgelegte Zeit, in der ein Mitarbeiter für das Unternehmen arbeitet.
  • die Überstunde – Arbeitsstunden, die über die regulär vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen.
  • die Probezeit – Der erste Abschnitt eines Arbeitsverhältnisses, in dem beiden Seiten eine vereinfachte Kündigung möglich ist.
  • die Kündigung – Die schriftliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
  • der Arbeitsvertrag – Ein schriftliches Dokument, das die Rechte, Pflichten und Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses regelt.
  • die Weiterbildung – Das Erwerben neuer beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, oft durch Kurse oder Seminare.
  • die Schulung – Eine gezielte Lehrveranstaltung, um Mitarbeitern spezifische Kenntnisse oder Fähigkeiten zu vermitteln.

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