BerufsDeutsch

die Probezeit

  • Artikel: die
  • Plural: Probezeiten
  • Niveau B1-B2

Bedeutung

  • Der erste Abschnitt eines Arbeitsverhältnisses, in dem beiden Seiten eine vereinfachte Kündigung möglich ist.
  • Zeitraum am Anfang eines Beschäftigungsverhältnisses, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich besser kennenlernen können
  • Ein festgelegter Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten den Vertrag leichter kündigen können.
  • Der Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten kürzer kündigen können.

Beispielsätze

  • „Während der Probezeit von sechs Monaten haben wir regelmäßige Feedbackgespräche vereinbart.“
  • „Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer kürzeren Frist gekündigt werden.“
  • „Nach der bestandenen Probezeit bekommt der neue Mitarbeiter einen unbefristeten Vertrag.“

Ähnliche Wörter

  • der Urlaubsantrag – Ein schriftliches Gesuch, mit dem ein Mitarbeiter Urlaubstage bei seinem Vorgesetzten beantragt.
  • die Arbeitszeit – Die täglich oder wöchentlich festgelegte Zeit, in der ein Mitarbeiter für das Unternehmen arbeitet.
  • die Überstunde – Arbeitsstunden, die über die regulär vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen.
  • die Kündigung – Die schriftliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
  • der Arbeitsvertrag – Ein schriftliches Dokument, das die Rechte, Pflichten und Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses regelt.
  • die Weiterbildung – Das Erwerben neuer beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, oft durch Kurse oder Seminare.
  • die Schulung – Eine gezielte Lehrveranstaltung, um Mitarbeitern spezifische Kenntnisse oder Fähigkeiten zu vermitteln.
  • der Resturlaub – Die Urlaubstage eines Jahres, die bis Jahresende noch nicht genommen wurden und auf das Folgejahr übertragen werden.

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