Bedeutung
- Das Ausstellen einer Rechnung für eine erbrachte Leistung oder verkaufte Ware.
- Der Vorgang, bei dem eine Rechnung für eine erbrachte Leistung erstellt wird.
Beispielsätze
- „Die Rechnungsstellung muss zeitnah nach Abschluss der Arbeit erfolgen.“
- „Die Rechnungsstellung für Privatpatienten erfolgt meist direkt nach Abschluss der Behandlung.“