Bedeutung
- Vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit bei geringerer Auftragslage, meist mit staatlichem Ausgleich.
- Ein arbeitsrechtliches Instrument, bei dem Mitarbeiter vorübergehend weniger arbeiten und einen staatlichen Lohnausgleich erhalten.
Beispielsätze
- „Wegen der schwachen Auftragslage führt der Betrieb für zwei Monate Kurzarbeit ein.“
- „Während der Krise beantragte das Unternehmen Kurzarbeit, um Entlassungen zu vermeiden.“