BerufsDeutsch

die Chargenfreigabe

  • Artikel: die
  • Plural: Chargenfreigaben
  • Niveau B2

Bedeutung

  • Chargenfreigabe im Hygienemanagement, damit Räume, Flächen, Instrumente oder Sterilgut sicher verwendet werden können.
  • Erlaubnis, eine produzierte Charge weiterzugeben oder zu verpacken
  • Die Genehmigung durch die verantwortliche Apothekerin, eine selbst hergestellte oder geprüfte Charge von Medikamenten für die Abgabe freizugeben.

Beispielsätze

  • „Die Chargenfreigabe wird nach Hygieneplan geprüft und dokumentiert.“
  • „Ohne Chargenfreigabe darf die Ware nicht in den Versand.“
  • „Erst nach der schriftlichen Chargenfreigabe durch die Apothekerin durften die selbst hergestellten Suppositorien an den Patienten abgegeben werden.“

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