Bedeutung
- Gedruckter oder digitaler Beleg, der als offizieller Nachweis über den Kauf dient
- Der gedruckte Beleg, den der Kunde nach dem Bezahlen an der Kasse erhält.
Beispielsätze
- „Zur Bearbeitung der Reklamation musste der Kunde den originalen Kassenbon vorlegen.“
- „Ohne Kassenbon kann die Filiale einen Umtausch nur schwer nachvollziehen.“
Ähnliche Wörter
- die Kasse – Zentraler Point of Sale (POS) zur finanziellen Abwicklung von Kundeneinkäufen
- der Beleg – Schriftliches Dokument, das einen kaufmännischen Vorgang nachweisbar macht
- das Wechselgeld – Bargeldbetrag, der dem Kunden bei Überzahlung des Kaufpreises zurückerstattet wird
- die Kartenzahlung – Bargeldloser Zahlungsvorgang, der elektronisch via EC- oder Kreditkarte abgewickelt wird
- die Barzahlung – Physische Begleichung eines Kaufbetrags durch die Übergabe von Münzen und Banknoten
- die Wartezeit – Zeitspanne, die ein Kunde untätig verbringen muss, bis er bedient oder abkassiert wird
- das Kassensystem – Vernetzte Hard- und Softwareumgebung zur elektronischen Erfassung von Verkäufen
- der Kassensturz – Abgleich des tatsächlichen Bargeldbestands mit dem systemseitigen Soll-Wert nach Schichtende