Bedeutung
- rechtlich oder vertraglich begründete Pflicht, bei Beratung, Auswahl und Durchführung touristischer Leistungen angemessen umsichtig zu handeln
- Die Sorgfaltspflicht verpflichtet ein Unternehmen, mit Daten und Rechten Dritter besonders vorsichtig umzugehen.
- Die Pflicht, eine Aufgabe gewissenhaft und nach den fachlichen Standards auszuführen.
Beispielsätze
- „Die Sorgfaltspflicht verlangt, erkennbare Einreisehindernisse im Beratungsgespräch eindeutig anzusprechen.“
- „Bei der Auswahl von Bildmaterial nehmen wir unsere Sorgfaltspflicht ernst und prüfen jede Lizenz einzeln.“
- „Die Sorgfaltspflicht verlangt, dass ich jeden Medikamentenschritt vor der Gabe noch einmal kontrolliere.“
Ähnliche Wörter
- die Tarifrestriktion – bindende Nutzungs-, Umbuchungs- oder Erstattungsbedingung, die an einen bestimmten Beförderungstarif geknüpft ist
- die Beratungsdokumentation – nachvollziehbare Aufzeichnung wesentlicher Kundenanforderungen, erteilter Hinweise und begründeter Produktempfehlungen
- die Zielgebietskenntnis – fundiertes, beratungsrelevantes Wissen über Infrastruktur, Saisonalität, Einreisebedingungen und touristische Besonderheiten einer Destination
- die Beförderungsklasse – tariflich und servicebezogen abgegrenzte Reisekategorie innerhalb eines Verkehrsmittels, etwa Economy, Premium Economy oder Business
- die Reisewarnung – Eine offizielle Empfehlung des Auswärtigen Amts, auf Reisen in ein bestimmtes Land zu verzichten.
- der Reisewunsch – Ein Reisewunsch beschreibt, wohin und auf welche Art eine Kundin oder ein Kunde reisen möchte.
- der Beratungstermin – Ein Beratungstermin ist eine vereinbarte Zeit für ein ausführliches Gespräch im Reisebüro.
- die Bedarfsermittlung – Bei der Bedarfsermittlung werden Anforderungen, Wünsche und Grenzen einer Reise systematisch geklärt.