BerufsDeutsch

die Sorgfaltspflicht

  • Artikel: die
  • Plural: Sorgfaltspflichten
  • Niveau C1

Bedeutung

  • rechtlich oder vertraglich begründete Pflicht, bei Beratung, Auswahl und Durchführung touristischer Leistungen angemessen umsichtig zu handeln
  • Die Sorgfaltspflicht verpflichtet ein Unternehmen, mit Daten und Rechten Dritter besonders vorsichtig umzugehen.
  • Die Pflicht, eine Aufgabe gewissenhaft und nach den fachlichen Standards auszuführen.

Beispielsätze

  • „Die Sorgfaltspflicht verlangt, erkennbare Einreisehindernisse im Beratungsgespräch eindeutig anzusprechen.“
  • „Bei der Auswahl von Bildmaterial nehmen wir unsere Sorgfaltspflicht ernst und prüfen jede Lizenz einzeln.“
  • „Die Sorgfaltspflicht verlangt, dass ich jeden Medikamentenschritt vor der Gabe noch einmal kontrolliere.“

Ähnliche Wörter

  • die Tarifrestriktion – bindende Nutzungs-, Umbuchungs- oder Erstattungsbedingung, die an einen bestimmten Beförderungstarif geknüpft ist
  • die Beratungsdokumentation – nachvollziehbare Aufzeichnung wesentlicher Kundenanforderungen, erteilter Hinweise und begründeter Produktempfehlungen
  • die Zielgebietskenntnis – fundiertes, beratungsrelevantes Wissen über Infrastruktur, Saisonalität, Einreisebedingungen und touristische Besonderheiten einer Destination
  • die Beförderungsklasse – tariflich und servicebezogen abgegrenzte Reisekategorie innerhalb eines Verkehrsmittels, etwa Economy, Premium Economy oder Business
  • die Reisewarnung – Eine offizielle Empfehlung des Auswärtigen Amts, auf Reisen in ein bestimmtes Land zu verzichten.
  • der Reisewunsch – Ein Reisewunsch beschreibt, wohin und auf welche Art eine Kundin oder ein Kunde reisen möchte.
  • der Beratungstermin – Ein Beratungstermin ist eine vereinbarte Zeit für ein ausführliches Gespräch im Reisebüro.
  • die Bedarfsermittlung – Bei der Bedarfsermittlung werden Anforderungen, Wünsche und Grenzen einer Reise systematisch geklärt.

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