BerufsDeutsch

die Bauordnung

  • Artikel: die
  • Plural: Bauordnungen
  • Niveau B2

Bedeutung

  • Ein Regelwerk, das die Anforderungen an Gebäude, ihre Konstruktion und ihre Sicherheit festlegt.
  • Gesetzliche Verordnung eines Bundeslandes, die festlegt, wie Gebäude gebaut, umgebaut und betrieben werden dürfen

Beispielsätze

  • „Laut Bauordnung müssen Fluchtwege mindestens 1,2 Meter breit sein.“
  • „Die Bauordnung schreibt vor, dass bestimmte Inspektionen von Heizungsanlagen regelmäßig durchgeführt werden müssen.“

Ähnliche Wörter

  • der Bebauungsplan – Ein bindendes Planwerk, das festlegt, wie und wo Grundstücke bebaut werden dürfen.
  • die Bauaufsicht – Die behördliche Überwachung von Bauvorhaben zur Einhaltung der Bauvorschriften.
  • der Statiker – Ein Fachmann oder eine Fachfrau, der/die die Tragfähigkeit und Stabilität von Bauwerken berechnet und prüft.
  • das Genehmigungsverfahren – Der rechtliche Prozess, bei dem eine Behörde einen Antrag prüft und eine Genehmigung erteilt oder ablehnt.
  • der Lageplan – Eine maßstabsgetreue Darstellung des Grundstücks und der geplanten Bebauung in Draufsicht.
  • der Vorbescheid – Eine vorläufige Entscheidung der Behörde zu einem Bauantrag, bevor die endgültige Genehmigung erteilt wird.
  • der Einspruch – Ein förmlicher Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung, um diese zu überprüfen oder zu ändern.
  • das Beteiligungsverfahren – Ein rechtlich vorgeschriebener Prozess, bei dem die Öffentlichkeit und Nachbarn zur Genehmigung eines Bauvorhabens Stellung nehmen können.

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