Das Auswärtige Amt hat für Teile Marokkos eine Reisewarnung herausgegeben, nachdem in mehreren Regionen Sicherheitsvorfälle gemeldet wurden. Eine Reisewarnung unterscheidet sich von einem Reisehinweis: Sie stellt eine offizielle Empfehlung dar, auf nicht notwendige Reisen in das betroffene Gebiet zu verzichten. Bei bereits gebuchten Pauschalreisen ist die Warnung ein wichtiges Indiz.
Glossar
- die Reisewarnung
- Eine offizielle Empfehlung des Auswärtigen Amts, nicht in ein bestimmtes Land oder Gebiet zu reisen.„Das Auswärtige Amt hat für Teile Marokkos eine Reisewarnung herausgegeben, nachdem in mehreren Regionen Sicherheitsvorfälle gemeldet wurden.“
- die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände
- Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien, deren Folgen sich trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeiden lassen.„Ein kostenfreier Rücktritt kommt in Betracht, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die konkrete Reise oder die Beförderung zum Ziel erheblich beeinträchtigen.“
- unverzüglich
- Sofort, ohne Verzögerung; im rechtlichen Kontext bedeutet es: so schnell wie möglich.„Das Reisebüro informiert alle Kunden mit laufenden Buchungen unverzüglich und prüft jeden Vertrag anhand des Reiseziels, des Reisezeitraums und der gebuchten Leistungen.“