Für ein E-Rezept erfasst die Praxis die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem. Dazu gehören das Arzneimittel, die Stärke, die Menge, die Dosierung, die Anwendungshinweise und das Ausstellungsdatum. Die Ärztin oder der Arzt versieht die Verordnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und übermittelt sie an den E-Rezept-Fachdienst.
Glossar
- die Dosierung
- Die Dosierung ist die Menge eines Medikaments, die ein Patient einnehmen soll.„Dazu gehören das Arzneimittel, die Stärke, die Menge, die Dosierung, die Anwendungshinweise und das Ausstellungsdatum.“
- die Anwendungshinweise
- Anwendungshinweise sind Anweisungen, wie ein Medikament verwendet werden soll.„Dazu gehören das Arzneimittel, die Stärke, die Menge, die Dosierung, die Anwendungshinweise und das Ausstellungsdatum.“
- die elektronische Signatur
- Mit der qualifizierten elektronischen Signatur bestätigt die Ärztin oder der Arzt die Verordnung rechtsverbindlich.„Die Ärztin oder der Arzt versieht die Verordnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und übermittelt sie an den E-Rezept-Fachdienst.“
- der E-Rezept-Fachdienst
- Der E-Rezept-Fachdienst speichert die elektronischen Verordnungsdaten in der Telematikinfrastruktur.„Für ein E-Rezept erfasst die Praxis die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem.“
- einlösen
- Einlösen bedeutet, eine Verordnung in der Apotheke zu nutzen, um das verschriebene Arzneimittel zu erhalten.„In der Apotheke kann die versicherte Person das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte, einer E-Rezept-App oder einem Patientenausdruck einlösen.“