Bei der Prüfung der Firmenkreditkarte von Herrn Aydin ist eine Restaurantbuchung über 86,40 Euro aufgefallen, für die bisher kein Beleg vorliegt. Laut Buchungstext handelt es sich um einen Kundentermin vom 21. Februar. Ohne einen vollständigen Bewirtungsbeleg lässt sich der Vorgang steuerlich nicht sauber verbuchen. Für die steuerlich korrekte Erfassung benötigen wir jedoch den Originalbeleg oder zumindest einen gut lesbaren Scan mit Datum, Betrag und Anlass der Bewirtung.
Glossar
- Bewirtungsbeleg
- Nachweis über geschäftliche Restaurantkosten„Ohne einen vollständigen Bewirtungsbeleg lässt sich der Vorgang steuerlich nicht sauber verbuchen.“
- nachreichen
- fehlende Unterlagen später einreichen„Sollte der Scan nicht ausreichen, muss er zusätzlich den Originalbeleg nachreichen.“
- Eigenbeleg
- selbst erstellter Ersatzbeleg„Falls der Originalbeleg nicht mehr vorhanden ist, benötigen wir eine kurze Eigenbeleg-Erklärung mit den wichtigsten Informationen.“
- Zwischenkonto
- temporäres Konto bis zur Klärung„Bis zur Klärung bleibt der Posten auf einem Zwischenkonto stehen.“
- abschließend
- endgültig und vollständig„Ohne diese Angaben kann der Vorgang nicht abschließend gebucht werden.“